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Gehörschutz

Werbetext

In einer Umgebung mit hohem Schallpegel, wie bei der Arbeit in der Nähe von lauten Maschinen (Flughafen, Straßenbau, Industriemaschinen, etc.) ist das Tragen eines Gehörschutzes am Arbeitsplatz seit Februar 2006 ab 85 dB(A) vorgeschrieben. Ferner wird auch gefordert, dass von seiten des Arbeitgebers ab 80 dB(A) geeigneter Gehörschutz zur Verfügung steht. Auch bei Musikveranstaltungen aller Art (Konzerte, Diskotheken, Festivals, Paraden u. a.) wird dieser Schalldruckpegel oft bei weitem überschritten. Bei allen Veranstaltungsformen gilt die EU-Richtlinie für die Arbeitnehmer, die DIN 15905-5 für die zulässigen Lautstärken, denen das Publikum ausgesetzt werden darf und der Rat, den Gehörschutz selbst in die Hand zu nehmen.

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Datum: 10-02-2015 01:11

Verfalltag: 06-06-2034 02:12

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Adresse

A. Jung Arbeitssicherheit André Jung

Alte Hauptstrasse 5
5084 Rheinsulz

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