Prüfen elektrischer Anlagen bzw. überwachungsbedürftiger Anlagen beschreibt das Sicherstellen der Funktion und Sicherheit mittels geeigneter Prüf- und Messverfahren bei dem Errichten, nach Inbetriebnahme, Erweitern oder Ändern solcher Anlagen. Diese Maßnahmen dürfen ausschließlich von einer zur Fachkraft Elektrotechnik ausgebildeten Person mit Hilfe dafür geeigneter und vorgeschriebener Messgeräte durchgeführt werden.
Vor einer Übergabe elektrischer Anlagen an den Betreiber der Anlage ist jeder Hersteller verpflichtet, eine Erstinbetriebnahmeprüfung durchzuführen und zu protokollieren. Nach Übergabe jeder Elektrischer Anlage ist der Bertreiber der Anlage verantwortlich die gesetzlich vorgeschriebenen Prüffristen einzuhalten bzw. die Prüffristen auf seine Bedürfnisse abzustimmen. Er muss aber in jeden Fall die gesetzlichen Prüffristen einhalten.
Mit Hilfe von zahlreichen Checklisten und den protokollierten Messergebnissen wird der Zustand einer elektrischen Anlage dargestellt. Anhand dieser Checklisten und Protokollen kann die ausgebildete Fachkraft Elektrotechnik feststellen ob die Anlage den gesetzlichen Normen und Regeln entspricht.